Gesellschaftsrecht: Ein der Satzung einer GmbH entgegenstehender Gesellschafterbeschluss zur Vertretungsregelung ist nichtig
In der Satzung einer GmbH werden letztlich die Regelungen der Aktivvertretung der Geschäftsführer bestimmt, da die Vertretungsregelungen dispositiv sind.
(Quelle: LG Mönchengladbach, 8-T-13/08; Beschluss vom 18.02.2009; Verfahrensgang: AG Mönchengladbach HR B 12782, LEXInform)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

