Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
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Ablösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrages
Geschäftsführer: Ablösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer - Dienstvertrags und Rechtsweg
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.02.2009 – 5 AZB 100/08
Zuständig sind für solche Streitigkeiten nicht die Zivilgerichte, sondern die Arbeitsgerichte, da der Streit nicht den Dienstvertrag über die Organstellung betrifft, sondern eine unselbstständige weitere Rechtsbeziehung, nämlich das ruhende Arbeitsverhältnis.
Wiederholt hatte das Bundesarbeitsgericht sich daher mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis fortbesteht. Zwischenzeitlich hat das Bundesarbeitsgericht sich hier festgelegt: dort anlässlich der Beförderung zum Geschäftsführer ein schriftlicher Geschäftsführer - Dienstvertrag geschlossen, soll grundsätzlich zu vermuten sein, dass die Parteien ein bis dahin bestehendes Arbeitsverhältnis damit (konkludent) aufheben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine ausdrückliche Erwähnung der Aufhebung im neuen Vertrag ist nicht erforderlich. Das für die Aufhebung von Arbeitsverhältnissen geltende Schriftformerfordernis des § 623 BGB steht diesem Ergebnis nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht entgegen, da der rechtsgeschäftliche Wille der Parteien zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits durch den Abschluss des neuen Vertrages deutlich zum Ausdruck komme.
Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht auch im genannten Beschluss erneut bekräftigt.

