Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
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Gesellschafter einer Personengesellschaft – Nachschusspflicht durch Gesellschafterbeschluss
Keine Haftung des übertragenden Gesellschafters einer Personengesellschaft für Nachschüsse bei Zustimmung der anderen Gesellschafter zum Eintritt des Erwerbers (schuldbefreiende Übernahme)
Das Urteil: BGH II ZR 231/07, Entscheidung vom 9.2.2009
Der ehemalige Gesellschafter haftet für in der Zeit seiner Gesellschaftszugehörigkeit entstandene soziale Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner neben dem Erwerber des Gesellschaftsanteils dann nicht, wenn die Gesellschafter bereits im Gesellschaftsvertrag ihre Zustimmung nicht nur zur Übertragung des Gesellschaftsanteils, sondern auch zum schuldbefreiende Übergang der sozial Verbindlichkeiten auf den Erwerber erklärt haben.

