Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
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Pflegefall und Wohnrecht: Kein Geld für das Sozialamt
Der BGH hat mit einem Urteil vom 09.01.2009 neuerlich eine Entscheidung zum Wohnrecht getroffen, wenn der Wohnungsberechtigte ins Pflegeheim muss.
Der BGH geht sogar soweit, dass im Zweifel anzunehmen ist, dass ein dem Wohnungsberechtigten nahe stehender Eigentümer (zum Beispiel Kind) nicht verpflichtet ist, ein Nutzungsentgelt an den Wohnungsberechtigten zu zahlen, wenn er die Wohnung für eigene private Zwecke nutzt oder wenn er sie einem nahen Familienangehörigen zur Nutzung überlasst. Denn die familiäre Verbundenheit werde häufig wenn auch nicht zwingend, die Annahme rechtfertigen, dass eine Nutzung der Wohnung innerhalb der Familie unentgeltlich erfolgen sollte. Das heißt der das Haus übernehmende Sohn könnte die mit dem Wohnungsrecht seiner Mutter, die jetzt im Pflegeheim ist, belastete Wohnung unentgeltlich an seine eigenen Kinder überlassen, ohne dass die Mutter und damit das Sozialamt hieraus Ansprüche herleiten können.

