RA hat 20 % Ermessensspielraum bei Honorarbestimmung
Nach aktuellem Urteil des BGH vom 13.1.2011 –IX ZR 110/10- ist die Frage der Überschreitung der 1,3-Regelgebühr um 20 % keine der vollen Überprüfung durch das Gericht zugängliche Rechtsfrage, sondern lediglich eine Frage der Toleranz.
RAG EULERICH & COLL.

