Alexander Meyer
Rupp-Zipp-Meyer-Wank Rechtsanwälte
Maximilianstr. 47
86150 Augsburg



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Ewig lange Wortfolge als Marke?




Ein zu langer Werbeslogan kann nicht als Marke eingetragen werden, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.
 
Kann eine Wortfolge wie "Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN - Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist - Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit" kann nicht als Marke eingetragen werden. Grundsätzlich kann eine Wortfolge natürlich den Schutz des Markenrechts beanspruchen und als Marke eingetragen werden. Die Voraussetzung hierfür ist aber, wie bei allen Marken, die notwendige Unterscheidungskraft. Unter diesen Umständen kann dann nämlich auch eine Wortfolge eine Marke sein. Ist die Wortfolge zu lang, spricht dies gegen eine Markeneintragung. Eine Wortfolge muss nämlich um unterscheidungskräftig zu sein, eine gewisse Prägnanz aufweisen, kurz und originell sein. Ein durchschnittlicher Verbaucher braucht nämlich einige Zeit um sich den Sinngehalt einer Wortfolge einzuprägen. Für einen zu langen Slogan benötigt dieser dafür zu lange und das spricht gegen die Eintragung als Marke.(BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - Az.: I ZB 35/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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